Familien sind vom Grundgesetz geschützt
Veröffentlicht am 04.12.2017
in Ludwigsburger Kreiszeitung
Im Ludwigsburger Migrationszentrum
kennen sie die Nöte der
Menschen. Neben Zuwanderern
werden dort auch anerkannte
Flüchtlinge und Menschen, die
subsidiären Schutz genießen, beraten.
Für Letztere ist der Familiennachzug
noch bis März 2018
ausgesetzt. Ob die Betroffenen
ihre Verwandten danach nach
Deutschland holen können, werden
die Koalitionsverhandlungen
in Berlin zeigen.
„Es gibt allerdings auch Probleme
bei denen, die ein Recht auf
Familiennachzug haben“, erklärt
Martin Strecker, der Geschäfts-
führer der Diakonie und Vorsitzende
der Liga der freien Wohlfahrtsverbände
im Landkreis.
Zum Beispiel lange Wartezeiten
oder kaum zu erfüllende Formalitäten.
Vom 4. bis zum 10. Dezember
veranstaltet die Liga daher
für all diese Menschen eine
Aktionswoche zum Thema
„Recht auf Familie – Integration
braucht Familienzusammenführung.“
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