
Beratung zu Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren
Beratungstermine für Tafelausweisberechtigte
Tafelausweisberechtigte können sich bei der Diakonischen Bezirksstelle Ditzingen zu Mutter/Vater-Kind-Kuren beraten lassen.
In Ausnahmefällen unterstützen wir auch Personen, die sich nicht in der Lage fühlen, einen Kurantrag zu stellen.
Grundsätzlich findet ein telefonisches Vorgespräch statt unter der Telefonummer +49 (0) 7141 9542-936.
Beratungsmöglichkeiten gibt es auch direkt bei den Krankenkassen, den Kurhäusern oder beim Müttergenesungswerk über den folgenden Link
Zur selbständigen Beantragung einer Mutter/Vater-Kind-Kur haben wir einige Informationen zusammengestellt
Grundsätzlich gilt, dass ein Kurantrag direkt bei der Krankenkasse gestellt werden kann.
Die Beantragung läuft wie folgt ab:
1. Termin in der Haus- oder Kinderarztpraxis
Der Hausarzt erstellt für Sie als Mutter oder Vater ein Attest.
Die Kinderärztin erstellt ggf. für Ihr Kind/Ihre Kinder die Atteste (Behandlungskind/er).
Die Formulare für ein Attest liegen in den Arztpraxen vor. Ein Attest ist 6 Monate gültig.
- Für Mütter/Väter ist das der Verordnungsbogen 64 (Teil A und B), ein rosa Vordruck
Begleitkinder werden mit aufgeführt.
- Für Behandlungskinder ist es der Verordnungsbogen 65.
2. Auswahl der Kurklinik
Links zur Klinik-Suche:
>> Müttergenesungswerk
>> Arbeitsgemeinschaft Eltern & Kind Kliniken
>> Kurklinikverzeichnis
Freie Kurtermine müssen Sie bei den Kurkliniken telefonisch erfragen.
Für den Kurantrag müssen Sie den entsprechenden Meldebogen (über die Homepage der Kurklinik), die Einverständniserklärung (Datenschutz) und die Atteste an die Kurklinik senden.
Bei den Kurkliniken gibt es Beraterinnen, die Sie bei Ihrem Antrag unterstützen und teilweise das weitere Vorgehen mit der Krankenkasse für Sie übernehmen. Auf der Homepage der jeweiligen Kurklinik finden Sie ggf. entsprechende Hinweise.
3. Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse
Bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie den Kurantrag mit Benennung der Kurklinik und des Zeitraums einreichen.
Die Krankenkassen haben teilweise eigene Antragsformulare (s. Homepage der Krankenkasse).
Ein Musterschreiben finden Sie hier
Bei einer positiven Rückmeldung der Krankenkasse informieren Sie die Kurklinik.
Bei einer negativen Rückmeldung kann ein Widerspruch eingereicht werden. In der Regel erhalten Sie dabei Unterstützung durch die Beraterinnen der Kurklinik.
Weitere Tipps zur Beantragung eine Mutter/Vater-Kind-Kur erhalten Sie auf folgenden Homepages:
>> Mutter Kind Hilfswerk e.V.
>> Gesundes Bayern
>> Kur + Reha GmbH des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes BW
Bei Fragen zum Ablauf können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden unter Telefon +49 (0) 7141-9542-936.
